( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deLexikonEEU-Verfassung 

EU-Verfassung

Lexikon


Erklärung

1. Allgemein

Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten hatten sich am 18. Juni 2004 auf eine EU-Verfassung geeinigt.

Die Verfassung musste in allen (damals) 25 EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Dabei kam es zu Problemen, da in einigen Mitgliedsländern Volksabstimmungen vorgesehen waren. Nach der Ablehnung der EU-Verfassung in den Niederlanden und Frankreich im Jahr 2005 einigten sich die Mitgliedsstaaten darauf, das Verfahren zunächst auszusetzen.

Im Juni 2007 kam es unter der deutschen Ratspräsidentschaft auf dem Gipfel der Staats- und Regierungschefs in Brüssel zu der Entscheidung, die Verfassung nicht weiterzuverfolgen. Jedoch wurde an ihrer Stelle ein neuer EU-Vertrag vereinbart, dessen Inhalt sich stark an dem vormaligen Verfassungstext orientiert.

Der wesentliche Inhalt der gescheiteren EU-Verfassung wurde gemäß der Vereinbarungen des Vertrages von Lissabon in die Gemeinschaftsverträge EU-Vertrag / AEUV eingearbeitet. Der Vertrag von Lissabon ist am 01.12.2009 in Kraft getreten.

2. Inhalt der ursprünglich geplanten EU-Verfassung

Die EU-Verfassung bestand u.a. aus folgenden Inhalten:

Daneben enthielt die Verfassung folgende Klauseln:

Anzeigen

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/eu-verfassung

© "EU-Verfassung" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN