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Ethikunterricht

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Erklärung

Der Religionsunterricht ist nach Art. 7 Abs. 3 GG in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.

Als Ergänzungs- bzw. Alternativangebot haben einige (insbesondere neue) Bundesländer den Ethikunterricht eingeführt. Nach neuer Rsp des Bundesverfassungsgericht muss Ethik weltanschaulich und religiös neutral unterrichtet werden. Der Unterricht soll der Vermittlung essenzieller und unerlässlicher Grundwerte dienen.

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