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Erziehungsgeld

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Erklärung

Vormaliger staatlicher Zuschuss für Eltern, deren Kinder bis zum 31.12.2006 geboren wurden. Das Bundeserziehungsgeldgesetz ist zum 31.12.2008 außer Kraft getreten.

Für ab dem 01.01.2007 geborene Kinder wurde das Erziehungsgeld durch das Elterngeld ersetzt, das jedoch anderen Voraussetzungen unterliegt und einen anderen Leistungsumfang hat.

Eltern konnten nach der alten Rechtslage von der Geburt bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats ihres Kindes ein steuerfreies Erziehungsgeld erhalten. Wurden in einem Haushalt mehrere Kinder betreut, bestand für jedes von Ihnen ein Anspruch auf Erziehungsgeld.

Die Anspruchsberechtigung hing ab ab von den Einkommensverhältnissen der Ehegatten bzw. der in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebenden Eltern. Die maßgeblichen Einkommensgrenzen differierten mit zunehmendem Alter des Kindes.

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