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Ersitzung

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Erklärung

Eigentumserwerb durch Zeitablauf.

Eigentum an einer beweglichen Sache kann durch den Ablauf einer 10-Jahres-Frist erworben werden.

Voraussetzungen der Ersitzung sind:

  • Gutgläubigkeit des Ersitzenden.
  • Zehnjähriger Eigenbesitz.

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