Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonEErsatzzustellung 

Ersatzzustellung

Lexikon


Erklärung

Zustellung an eine andere Person oder an einem anderen Ort als den des Adressaten.

1. Zivilprozess

Im Zivilprozess Sonderform der Amtszustellung.

Eine Ersatzzustellung kann wie folgt erfolgen, wobei das zustellende Organ die Reihenfolge der in §§ 178 - 181 ZPO aufgeführten Maßnahmen einhalten muss:

  • Ersatzzustellung an eine andere Person.
    • Bei Zustellungen an die Wohnungsadresse kann dies ein Familienmitglied, ein Hausangestellter oder ein sonstiger Mitbewohner sein (BFH 05.03.2008 - VII B 74/07).
    • Bei Zustellungen in den Geschäftsräumen kann die Zustellung an eine befugte Person erfolgen.
    • Bei Zustellungen in Gemeinschaftseinrichtungen kann die Zustellung an den Leiter oder dessen Vertreter erfolgen.
  • Einwurf in den Briefkasten. Mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt. (BVerwG 02.08.2007 - 2 B 20/07).
  • Niederlegung
    • auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtsoder
    • bei einer von der Post bestimmten Stelle.

2. Strafprozess

Im Strafprozess richten sich gemäß § 37 StPO die gesetzlichen Vorgaben einer Zustellung im Allgemeinen und einer Ersatzzustellung im Besonderen nach den entsprechenden Vorschriften des Zivilprozesses.

3. Verwaltungsverfahren

Die Ersatzzustellung ist in dem Verwaltungszustellungsgesetz nicht mehr gesondert geregelt. Es wird insofern in § 3 Abs. 2 VwZG auf das oben dargestellte Recht der Ersatzzustellung im Zivilprozess verwiesen.

Lexikon lizenziert von:

© "Ersatzzustellung" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte