JuraForum.de > Lexikon > E > Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft
Mit besonderen strafrechtlichen Befugnissen ausgestattete Beamte oder andere Personen, früher als "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft" bezeichnet.
Bei der Bestimmung des zu den Ermittlungspersonen gehörenden Personenkreises ist wie folgt zu unterscheiden:
Ermittlungspersonen können zusätzlich von folgenden sechs weiteren Zwangsmitteln Gebrauch machen:
§ 152 GVG
§ 404 AO
§ 25 Abs. 2 BJagdG
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