Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonEErfolgsdelikt 

Erfolgsdelikt

Lexikon


Erklärung

In vielen Fällen setzt die Erfüllung eines Straftatbestandes neben der Vornahme einer bestimmten Handlung den Eintritt eines (Unrechts-)Erfolges voraus.

Vollendeter Totschlag (§ 212 StGB) setzt neben der Vornahme einer Tötungshandlung den Eintritt des Todes des Opfers voraus.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:

© "Erfolgsdelikt" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte