JuraForum.de > Lexikon > E > Erfolgsdelikt
In vielen Fällen setzt die Erfüllung eines Straftatbestandes neben der Vornahme einer bestimmten Handlung den Eintritt eines (Unrechts-)Erfolges voraus.
Vollendeter Totschlag (§ 212 StGB) setzt neben der Vornahme einer Tötungshandlung den Eintritt des Todes des Opfers voraus.
Gesetzlich nicht geregelt.
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