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Erfindung

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Erklärung

Als Erfindung wird eine technische Lehre bezeichnet, mit der eine technische Verbesserung erreicht wird .

Für Erfindungen kann unter den im Patentgesetz normierten Voraussetzungen ein Patent angemeldet werden.

Gemäß § 9 PatG wird zwischen folgenden Formen einer Erfindung unterschieden:

Zuständig zur Patentanmeldung ist das Patentamt.

Eine Erfindung ist nur dann patentierbar, wenn sie die Technik bereichert und die Allgemeinheit bereichert. Nicht patentierbar sind z.B. Erfindungen, die

Die Anforderungen an das Erfordernis "Nutzen für die Allgemeinheit" sind sehr weit gefasst und auch erfüllt, wenn die Erfindung nur einzelnen Bevölkerungsgruppen dient.

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