JuraForum.de > Lexikon > E > Energieeinsparungsgesetz
Gesetz zum Einsparen von Energien in Gebäuden.
Regelungsbereich des Energieeinsparungsgesetzes sind die gesetzlichen Vorgaben zur Minimierung der Energiekosten bei der Errichtung eines Gebäudes, das geheizt oder gekühlt werden muss.
Das Energieeinsparungsgesetz wird ergänzt durch die Energieeinsparverordnung. Als europäische Vorgabe besteht die EU-Richtlinie RL 2002/91 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Gemäß § 13 EnEV sind bei Gebäuden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Energieausweise zum Nachweis des Energie- und Wärmebedarfs zu erstellen.
Klimaanlagen sind zehn Jahre nach der ersten Inbetriebnahme gemäß § 12 EnEV einer energetischen Inspektion zu unterziehen.
Zudem muss bei in Gebäuden (sowohl Privathäuser als auch bei gewerblicher Nutzung) eingebauten Klimaanlagen der Energieanteil von Klimaanlagen bei der Ermittlung der Gesamtenergieeffizienz berücksichtigt werden.
EnEG
EnEV
RL 2002/91 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
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