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JuraForum.deLexikonEEndurteil 

Endurteil

Lexikon


Erklärung

Urteilsart.

Ist ein Rechtsstreit zur Endentscheidung reif, so muss das Gericht durch Endurteil über den Streitgegenstand entscheiden und somit die Instanz beenden. Mit dem Endurteil wird über den ganzen Streitgegenstand entschieden.

Nach dem Umfang der Entscheidungsreife wird zwischen folgenden Urteilsarten unterschieden:

  • Endurteile
  • Teilurteile
  • Zwischenurteile

Endurteile sind:

  • allgemeine, die Instanz beendende Urteile
  • Teilurteile
  • Versäumnisurteile
  • Anerkenntnisurteile
  • Vorbehaltsurteile gemäß §§ 302 Abs. 3, 599 Abs. 3 ZPO

Endurteile sind (vorläufig) vollstreckungsfähig.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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