JuraForum.de > Lexikon > E > Endurteil
Urteilsart.
Ist ein Rechtsstreit zur Endentscheidung reif, so muss das Gericht durch Endurteil über den Streitgegenstand entscheiden und somit die Instanz beenden. Mit dem Endurteil wird über den ganzen Streitgegenstand entschieden.
Nach dem Umfang der Entscheidungsreife wird zwischen folgenden Urteilsarten unterschieden:
Endurteile sind:
Endurteile sind (vorläufig) vollstreckungsfähig.
§ 300 ZPO
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