JuraForum.de > Lexikon > E > Elektronische Form
Die elektronische Form ist eine in § 126a BGB geregelte Form des BGB.
Ist durch eine gesetzliche Vorschrift die Schriftform vorgeschrieben, kann gemäß § 126 BGB die schriftliche Form immer durch die elektronische Form ersetzt werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn für den jeweiligen Fall die elektronische Form ausdrücklich gesetzlich ausgeschlossen ist (s.u.).
Die Einhaltung der elektronischen Form ist mit einer Beweisvermutung verbunden. Sie erzeugt den Anschein der Echtheit einer solchen Willenserklärung.
Es bestehen folgende Anforderungen an die elektronische Form:
Das Versenden einer De-Mail sowie eines E-Postbriefs erfüllt nicht die Voraussetzungen der elektrischen Form.
Die elektronische Form ist u.a. ausgeschlossen bei den folgenden Schriftstücken:
§§ 126a, 127 BGB
© "Elektronische Form" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum