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JuraForum.deLexikonEElektronische Form 

Elektronische Form

Lexikon


Erklärung

1. Allgemein

Die elektronische Form ist eine in § 126a BGB geregelte Form des BGB.

Ist durch eine gesetzliche Vorschrift die Schriftform vorgeschrieben, kann gemäß § 126 BGB die schriftliche Form immer durch die elektronische Form ersetzt werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn für den jeweiligen Fall die elektronische Form ausdrücklich gesetzlich ausgeschlossen ist (s.u.).

Die Einhaltung der elektronischen Form ist mit einer Beweisvermutung verbunden. Sie erzeugt den Anschein der Echtheit einer solchen Willenserklärung.

2. Voraussetzungen

Es bestehen folgende Anforderungen an die elektronische Form:

  • Es besteht eine mit einem elektronischen Kommunikationsmittel erzeugte Erklärung,
  • der Aussteller der Erklärung hat dieser seinen Namen hinzugefügt und
  • das elektronische Dokument wird mit einer qualifizierten elektronischen Signatur entsprechend dem Signaturgesetz versehen.

Das Versenden einer De-Mail sowie eines E-Postbriefs erfüllt nicht die Voraussetzungen der elektrischen Form.

3. Ausschluss der elektronischen Form

Die elektronische Form ist u.a. ausgeschlossen bei den folgenden Schriftstücken:

  • § 623 BGB: Schriftform der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
  • Erteilung eines Dienstzeugnisses
  • Erteilung eines Leibrentenversprechens, soweit das Versprechen der Gewährung familienrechtlichen Unterhalts dient
  • Erteilung einer Bürgschaft
  • Erteilung eines abstrakten Schuldversprechens oder eines abstrakten Schuldanerkenntnisses
  • Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages
  • Niederschrift der wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen gemäß Nachweisgesetz
  • Kündigung oder Auflösung eines Arbeitsvertrages

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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