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Einzelunternehmen

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Erklärung

Der Einzelunternehmer (der Einzelkaufmann/die Einzelkauffrau) betreibt sein Unternehmen allein und nicht in einer Gesellschaftsform als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft.

Das Einzelunternehmen ist nicht spezialgesetzlich geregelt. Rechtsgrundlagen sind die Vorschriften des Handelsrechts, wenn der Unternehmer Kaufmann ist, andernfalls die des allgemeinen Vertragsrechts.

Der Einzelunternehmer selbst ist Inhaber der Rechte und Pflichten, die sich aus dem Geschäftsbetrieb ergeben. Er haftet mit seinem gesamten Privatvermögen

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