JuraForum.de > Lexikon > E > Einstellungszuschuss
Der Einstellungszuschuss ist ein vormaliger Zuschuss der Agentur für Arbeit zur Einstellung bestimmter Arbeitsuchender.
Die Fördermöglichkeit durch einen Einstellungszuschuss wurde zum 31.12.2008 aufgehoben.
Gesetzlich nicht mehr geregelt.
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