JuraForum.de > Lexikon > E > Einsicht in Krankenunterlagen
Ärzte und Krankenhäuser sind zur Dokumentation der Behandlung und Aufbewahrung der Unterlagen verpflichtet. Patienten haben gegenüber dem behandelnden Arzt/dem Krankenhaus das Recht auf Einsicht in ihre Krankenunterlagen sowie das Recht, auf eigene Kosten die Unterlagen zu kopieren.
Nach dem Urteil BVerfG 09.01.2006 - 2 BvR 443/02 hat der Anspruch seine Grundlage in dem grundrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrecht des Patienten, das nur zurücktreten muss, wenn ihm andere gewichtige Belange entgegenstehen. Die Richter ließen es offen, ob die Rechtsprechung des BGH, nach dem das Einsichtsrecht auf objektive Befunde beschränkt ist (so u.a. BGH 06.12.1988 - VI ZR 76/88), noch verfassungsgemäß ist.
Gesetzlich nicht geregelt.
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