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JuraForum.deLexikonEEinsatzzeitpunkt 

Einsatzzeitpunkt

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Erklärung

Als Einsatzzeitpunkt wird der Zeitpunkt genannt, nach dem bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der nacheheliche Unterhaltsanspruch entsteht. Voraussetzung ist, dass seit der Rechtskraft der Scheidung eine ununterbrochene Unterhaltskette besteht.

Einsatzzeitpunkte sind z.B.

  • bei dem Erwerbslosigkeitsunterhalt gemäß § 1573 BGB ein Zeitpunkt nach der Scheidung,
  • bei dem Krankheitsunterhalt gemäß § 1572 Nr. 2 BGB die Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes.

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