JuraForum.de > Lexikon > E > Einsatzzeitpunkt
Als Einsatzzeitpunkt wird der Zeitpunkt genannt, nach dem bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der nacheheliche Unterhaltsanspruch entsteht. Voraussetzung ist, dass seit der Rechtskraft der Scheidung eine ununterbrochene Unterhaltskette besteht.
Einsatzzeitpunkte sind z.B.
§§ 1570 -1575 BGB
© "Einsatzzeitpunkt" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum