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Einlagensicherungsfond

Lexikon


Erklärung

Der Einlagensicherungsfond ist ein Fond des Bundesverbandes deutscher Banken zur Sicherung der Kundengelder im Falles der Insolvenz einer Mitgliedsbank.

Die Mitgliedschaft der Banken im Einlagensicherungsfond ist freiwillig. Der Fond wird aus Mitteln der Mitgliedsbanken finanziert.

Im Falle eines Bankzusammenbruchs sind Einlagen und Zinsen eines jeden Kunden bis zu einer Höhe von 30 % des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank geschützt.

Beträgt das haftende Eigenkapital der Bank 10 Millionen EUR, so sind Einlagen und Zinsen eines jeden Kunden bis zu 3 Millionen EUR geschützt.

Von dem Einlagensicherungsfond zu unterscheiden ist die pflichtige Entschädigungseinrichtung deutscher Banken.

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