JuraForum.de > Lexikon > E > Einkommen
Einkommen ist Vermögen, das einem Wirtschaftssubjekt in einem bestimmten Zeitraum zufließt.
Das Einkommen einer Person ist in vielen Bereichen die Grundlage für die Berechnung der Gewährung eines Anspruchs oder der Verpflichtung zu einer Leistung. Dabei wird der Einkommensbegriff nicht einheitlich definiert, sondern die verschiedenen Rechtsbereiche unterscheiden sich voneinander.
Im Folgenden werden einige Einkommensbegriffe dargestellt:
Der für die Sozialhilfe geltende Begriff des Einkommens ist in § 82 SGB XII sowie der Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII-EEinsDV) geregelt.
Rechtsgrundlage der Einkommensberechnung sind § 11 SGB II sowie die Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Alg II-V).
Zu den Inhalten siehe die Beiträge "Arbeitslosengeld II" und "Arbeitslosengeld II - Freibeträge".
Zu den Inhalten siehe u.a. die Beiträge "Lebensbedarf" und "Elternunterhalt".
Gemäß § 2 EStG erstreckt sich das der Einkommensteuer unterliegende Einkommen einer Person auf die genannten sieben Einkunftsarten:
Andere Einkünfte einer Person unterliegen nicht der Besteuerung nach der Einkommensteuer.
Der Einkommensbegriff des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ist in den §§ 21 ff. BAföG geregelt. Zu den Einzelheiten siehe den Beitrag "Bundesausbildungsförderungsgesetz".
Der im Sozialversicherungsrecht zugrunde zu legende Einkommensbegriff ist in den §§ 15 ff. SGB IV geregelt.
Nicht zusammenhängend geregelt.
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