( dauerhaft?)  

JuraForum.deLexikonEEinheitswert 

Einheitswert

Lexikon


Erklärung

Der Einheitswert dient ausschließlich steuerlichen Zwecken und ist die Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer. Rechtsgrundlagen sind die §§ 19 ff. BewG.

Einheitswerte werden zum Zweck der Besteuerung festgestellt

Bis zum 31.12.1995 bzw. 1996 war der Einheitswert auch die Bemessungsrundlage der Erbschafts-, Schenkungs- und Grunderwerbsteuer.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/einheitswert

© "Einheitswert" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN