JuraForum.de > Lexikon > E > Einheitswert
Der Einheitswert dient ausschließlich steuerlichen Zwecken und ist die Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer. Rechtsgrundlagen sind die §§ 19 ff. BewG.
Einheitswerte werden zum Zweck der Besteuerung festgestellt
Bis zum 31.12.1995 bzw. 1996 war der Einheitswert auch die Bemessungsrundlage der Erbschafts-, Schenkungs- und Grunderwerbsteuer.
§ 180 AO
BewG
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