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Gemäß Art. 19 Abs. 4 GG hat der Bürger einen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz. Aufgrund der Länge eines Prozesses kann ein effektiver Rechtsschutz daher nur bestehen, wenn es parallel zu dem Hauptprozess die Möglichkeit eines Eilverfahrens gibt.
Es bestehen daher folgende Arten des vorläufigen Rechtsschutzes/Eilverfahren:
Im Zivilprozess:
Im Familienrecht zusätzlich:
Im Verwaltungsprozess:
Im Finanzprozess:
In der Verfassungsgerichtsbarkeit:
In der Zwangsvollstreckung:
Im Strafprozess:
In der Freiwilligen Gerichtsbarkeit:
Gesetzlich nicht zusammenhängend geregelt.
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