JuraForum.de > Lexikon > E > Eigenschaft - zugesicherte
Das Gewährleistungsrecht des Kaufvertrages und des Werkvertages wurde durch die am 01.01.2002 in Kraft getretene Schuldrechtsreform grundlegend umgestaltet.
Bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsreform wurde im Gewährleistungsrecht zwischen Fehlern der Kaufsache und dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft unterschieden.
Nunmehr wird auf die ausdrückliche Differenzierung verzichtet. Das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften ist allgemein ein Mangel der Kaufsache.
§§ 434 ff. BGB
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