JuraForum.de > Lexikon > E > Eigenheimrentengesetz
Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung unterstützt der Staat vermehrt die private Altersvorsorge, insbesondere durch Steuererleichterungen und Zuschüsse.
Die selbstgenutzte Immobilie ist dabei ein wichtiger Teil der Altersvorsorge. Bisher wurde diese Form der Altersvorsorge nicht mehr staatlich gefördert - die Förderung durch die Eigenheimzulage ist entfallen.
Mit dem Eigenheimrentengesetz (Artikelgesetz) werden die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge maßgeblich verbessert. Dabei kann das mit einer Riester-Altersvorsorge angesparte Kapital komplett entnommen werden und für den Bau oder Kauf einer Immobilie verwendet werden.
Die Einbeziehung des "Eigenheimrentenmodells" in die Riester-Altersvorsorge ist so ausgestaltet, dass die bisherige Systematik der Riester-Rente erhalten bleibt und die bestehenden Verfahrensstrukturen genutzt werden können.
Dazu gehört, dass eine Förderung des Wohneigentums bis zur Auszahlungsphase mit einer nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase einhergeht und die steuerliche Förderung zweckentsprechend und zielorientiert für die Altersvorsorge des Einzelnen eingesetzt wird. Die vorgesehene Neuausrichtung der Wohnungsbauprämie für Neuverträge auf die wohnungswirtschaftliche Verwendung ergänzt diese Zielsetzung sinnvoll, indem sie die Prämienbegünstigung auf die Bildung von Wohneigentum konzentriert.
Das Eigenheimrentenmodell besteht konkret aus zwei Förderansätzen:
EigRentG
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