JuraForum.de > Lexikon > E > Eidesverweigerung
Weigerung einer zur Eidableistung verpflichteten Person, den Eid zu leisten.
Das Gericht hat bei der Weigerung zur Eidleistung ein Ordnungeld festsetzen, oder, sofern dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft.
§ 70 StPO
§ 390 ZPO
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