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JuraForum.deLexikonEEidesverweigerung 

Eidesverweigerung

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Erklärung

Weigerung einer zur Eidableistung verpflichteten Person, den Eid zu leisten.

Das Gericht hat bei der Weigerung zur Eidleistung ein Ordnungeld festsetzen, oder, sofern dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft.

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