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Eid

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Erklärung

Besondere Bekräftigung der Wahrheit einer Aussage durch die Worte "ich schwöre".

Berechtigt zur Anordnung der Vereidigung des Zeugen ist nur das Prozessgericht, nicht der beauftragte Richter o.Ä.

Das Gericht hat gemäß § 391 ZPO die Aussage des Zeugen beeidigen zu lassen, wenn es die Vereidigung

  • für die Bedeutung der Aussageoder
  • zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage geboten hältund
  • die Parteien auf die Vereidigung nicht verzichtet haben.

Rechtsfolge einer vorsätzlich oder fahrlässig falschen Aussage unter Eid ist die Strafverfolgung.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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