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JuraForum.deLexikonEEG-Vertrag 

EG-Vertrag

Lexikon


Erklärung

Der EG-Vertrag (EGV) war einer der Gemeinschaftsverträge. Mit dem (ursprünglich) als "Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" (EWG) bezeichneten Vertrag wurde 1957 die Europäische Gemeinschaft gegründet. Seit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrages wird der frühere EWG-Vertrag als "EG-Vertrag" bezeichnet.

Am 01.12.2009 ist der den EG-Vertrag (EGV) ändernde Vertrag von Lissabon in Kraft getreten.

Nach dem Inhalt des Vertrages von Lissabon sollte das Vertragssystem EU-Vertrag / EG-Vertrag erhalten bleiben. Die Bezeichnung des EG-Vertrages wurde jedoch in "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)" geändert. In beide Verträge wurde der Inhalt der seinerzeit geplanten EU-Verfassung integriert.

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