JuraForum.de > Lexikon > E > E-Commerce - Informationspflichten
Der bei Fernabsatzverträgen bzw. dem E-Commerce (elektronischen Geschäftsverkehr) geregelte Verbraucherschutz verpflichtet den Unternehmer zu einer Vielfalt von Informationspflichten. Diese sind in folgenden Rechtsgrundlagen geregelt:
Folge der Nichtbeachtung der allgemeinen Informationspflichten ist grundsätzlich ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht des Verbrauchers.
Sind dem Verbraucher durch den Vertragsschluss Kosten entstanden, so kommt darüber hinaus ein Schadensersatzanspruch aus Culpa in contrahendo (§ 311 BGB) gegen den Unternehmer in Betracht, vorausgesetzt, der Verbraucher kann glaubhaft darlegen, dass er den Vertrag bei Einhaltung der Informationspflichten nicht geschlossen hätte.
§ 312c BGB
Art. 246 EGBGB
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