JuraForum.de > Lexikon > E > E-Commerce - grenzüberschreitender
Mit dem Internet ist es unter einfachen Bedingungen möglich, grenzüberschreitende Waren zu beziehen. Dabei stellt sich die Frage, welches Recht auf den Vertrag anwendbar ist, wenn es zu einer Vertragsstörung kommt.
Dabei sind folgende Rechtsgebiete zu unterscheiden:
Das Internationale Privatrecht ist - anders als das nationale Kaufrecht eines Staates oder das UN-Kaufrecht - kein eigenes Rechtssystem. Das internationale Privatrecht regelt vielmehr, welches nationale Recht auf einen Vertrag etc. anzuwenden ist, wenn weder die Vertragsparteien eine verbindliche Regelung vereinbart haben noch - bei internationalen Kaufverträgen - das UN-Kaufrecht anwendbar ist!
Zur Beantwortung der Frage, welches Recht auf einen grenzüberschreitenden E-Commerce-Vertrag anwendbar ist, ist wie folgt zu unterscheiden:
Art. 3 Abs. 2 S. 1 EGBGB
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