Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonEE-Commerce - Anbieterkennzeichnung 

E-Commerce - Anbieterkennzeichnung

Lexikon


Erklärung

1. Allgemein

Rechtsgrundlagen der pflichtigen Angaben der Anbieterkennzeichnung sind:

  • § 5 TMG
  • Rundfunkstaatsverträge, z.B. § 55 RStV,NI
  • § 312c BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB bei Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
  • die DL-InfoV (Dienstleistungserbringer - Informationspflichten)

2. Anbieterkennzeichnung nach dem Telemediengesetz

Ein Diensteanbieter, der geschäftsmäßig Telemedien (Telemediengesetz) anbietet, muss auf seinem Internetauftritt leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar die in § 5 TMG genannten Informationen (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) vorhalten.

Die üblicherweise verwendete Bezeichnung "Impressum" für die Rubrik unter der die erforderlichen Angaben über den Anbieter zu finden sind, ist als Link zu den entscheidenden Informationen ausreichend (vgl. OLG Hamburg, 20.11.2002 - 5 W 80/02; LG Berlin 17.09.2002 - 103 O 102/02). Entscheidend ist, ob hinter dem verwendeten Begriff die Angaben über den Anbieter vermutet werden können, was seitens der Rechtsprechung für die Begriffe "Kontakt" und "Backstage" in Zweifel gezogen worden ist (OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 200/01; OLG Hamburg, 20.11.2002 - 5 W 80/02).

Nach der aktuelleren Entscheidung BGH 20.07.2006 - I ZR 228/03 kann es ausreichend sein, wenn die Anbieterkennzeichnung über zwei Links (im zu entscheidenden Fall: "Kontakt" und "Impressum") erreichbar ist. Es ist nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:

© "E-Commerce - Anbieterkennzeichnung" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte