( dauerhaft?)  

JuraForum.deLexikonDDüsseldorfer Tabelle 

Düsseldorfer Tabelle

Lexikon


Erklärung

Bei der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich um eine von den Familiensenaten der Oberlandesgerichte entwickelte und geführte Tabelle zur Vorgabe von Leitsätzen bei Unterhalt. Dabei bestehen Vorgaben für folgende Unterhaltsbereiche:

Die Regelsätze der Düsseldorfer Tabelle gelten für das gesamte Bundesgebiet; die zuvor für das Gebiet der neuen Bundesländer entwickelte Berliner Tabelle ist nicht mehr anwendbar.

Die Unterhaltswerte der Düsseldorfer Tabelle sind zu unterscheiden von dem gesetzlichen Mindestunterhalt, der die Unterhaltsgewährung nach der aufgehobenen Regelbetrag-Verordnung abgelöst hat.

Die Düsseldorfer Tabelle ist auf der Internetseite des OLG Düsseldorf unter der Adresse http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/ einsehbar.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/duesseldorfer-tabelle

© "Düsseldorfer Tabelle" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN