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Bei der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich um eine von den Familiensenaten der Oberlandesgerichte entwickelte und geführte Tabelle zur Vorgabe von Leitsätzen bei Unterhalt. Dabei bestehen Vorgaben für folgende Unterhaltsbereiche:
Die Regelsätze der Düsseldorfer Tabelle gelten für das gesamte Bundesgebiet; die zuvor für das Gebiet der neuen Bundesländer entwickelte Berliner Tabelle ist nicht mehr anwendbar.
Die Unterhaltswerte der Düsseldorfer Tabelle sind zu unterscheiden von dem gesetzlichen Mindestunterhalt, der die Unterhaltsgewährung nach der aufgehobenen Regelbetrag-Verordnung abgelöst hat.
Die Düsseldorfer Tabelle ist auf der Internetseite des OLG Düsseldorf unter der Adresse http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/ einsehbar.
Düsseldorfer Tabelle
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