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Due Diligence

Lexikon


Erklärung

Due Diligence ist die sorgfältige Analyse, Prüfung und Bewertung des Kaufgegenstandes, insbesondere vor einem Unternehmenskauf, auch als Unternehmensbewertung bezeichnet.

Ziel der Due Diligence ist die Ermittlung der Stärken und Schwächen des Unternehmens sowie die Bestimmung der Risiken.

Rechtlicher Hintergrund ist, dass gemäß § 442 BGB die Gewährleistung für den Kaufgegenstand ausgeschlossen ist, wenn der Käufer den Mangel kannte oder grob fahrlässig nicht kannte. Das Unterlassen einer Due Diligence vor dem Unternehmenskauf ist jedoch entgegen einiger Literaturmeinungen keine grobe Fahrlässigkeit. Der Käufer behält sowohl bei nicht durchgeführter als auch bei fehlerhaft durchgeführter Due Diligence grundsätzlich seine Gewährleistungsrechte.

Die Durchführung der Due Diligence erstreckt sich u.a. auf die Prüfung der Geschäftsunterlagen und die Befragung des Managements. Sie wird zumeist in mehreren Phasen durchgeführt, je nachdem wie konkret die Kaufabsichten des Käufers werden. Der Kaufpreis orientiert sich dann an den Ergebnissen der Prüfung.

Es werden folgende Formen der Due Diligence unterschieden:

  • Wirtschaftliche/Bilanzielle Due Diligence: Prüfung der Aktiva und Passiva des Unternehmens, Durchführung eines Business Plan Review etc.
  • Juristische Due Diligence: Prüfung der Vertragsbeziehungen, verdeckter Haftungsbestände etc.
  • Steuerliche Due Diligence: Prüfung bestehender Steuernachzahlungen sowie der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten des Unternehmenskaufs
  • Technische Due Diligence: Prüfung der technischen Ausstattung, Ermittlung des Wertes bestehender Patente etc.
  • Umweltbezogene Due Diligence: Bewertung ggf. bestehender Umweltrisiken
  • Marktbezogene Due Diligence: Durchführung von Marktanalysen
  • Personelle Due Diligence: Prüfung der Personalausstattung

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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