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JuraForum.deLexikonDDoping 

Doping

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Erklärung

1. Allgemein

Als Doping wird die Einnahme von unerlaubten leistungsteigernden Substanzen durch Sportler bezeichnet. In der letzten Zeit kam es zu immer wieder zu spektakulären Fällen des Dopings im nationalen und internationalen Sport. Die zum Doping verwendeten Substanzen werden dabei immer häufiger durch international agierende Banden vertrieben.

Die Einnahme von Dopingmitteln ist in einigen Ländern ein Straftatbestand. In Deutschland hat sich der Antrag einzelner Parlamentarier, den Straftatbestand Sportbetrug einzuführen, nicht durchgesetzt.

Im November 2007 wurde die Sanktionierung des Dopings jedoch durch eine Änderung der betreffenden Vorschriften des Arzneimittelgesetzes verschärft:

2. Zuständigkeit Strafverfolgung

Mit der Erweiterung der in § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BKAG geregelten Aufgabenzuweisung wurden die Ermittlungsbefugnissen für den Bereich der Strafverfolgung des international organisierten Handels mit Arzneimitteln auf das Bundeskriminalamt übertragen.

Die die Dopingmittel vertreibenden Netzwerke handeln gezielt grenzüberschreitend, durch die Erweiterung der Kompetenzen des Bundeskriminalamts wird den internationalen Anforderungen der Strafverfolgung Rechnung getragen.

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