( dauerhaft?)  

JuraForum.deLexikonDDomain-Name 

Domain-Name

Lexikon


Erklärung

Adressenbezeichnung im Internet.

Der Domain-Name setzt sich aus einer obersten Domain, Top-Level, genannt, und weiteren Domainebenen zusammen. Die Hauptadresse enthält meist nur eine weitere Domainebene.

wkdis

Top-Level-Domain-Namen (TLD) werden in zwei Gruppen unterschieden:

Die die Top-Level-Domains verwaltende Organisation ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) hat die Auswahl der TDLs nunmehr liberalisiert. Ab ca. dem 01.01.2013 kann eine TDL gewählt werden, die aus 3 bis 67 Zeichen besteht. Neu ist zudem, dass nunmehr auch Unternehmensnamen oder Städtenamen etc. als TDL anerkannt werden. Auch werden chinesische, kyrillische und arabische Schriftzeichen akzeptiert.

Domain-Namen sind als geschäftliche Bezeichnungen durch das Markengesetz geschützt.

Nach einem Urteil des BGH vom 19.02.2004 - I ZR 82/01 hat der Namensinhaber, der die Löschung eines Domain-Namens wegen Verletzung seiner Rechte veranlasst hat, keinen Anspruch auf Sperrung der Domain für jede zukünftige Eintragung eines Dritten.

Nach dem Urteil BVerfG 24.11.2004 - 1 BvR 1306/02 kann dem Inhaber einer Internet-Domain an der die Second-Level-Domain bildenden Zeichenfolge eine marken- oder kennzeichenrechtlich begründete Rechtsstellung zukommen, die nach der Rechtsprechung des BVerfG grundsätzlich vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG erfasst sein kann.

Bei der Nutzung eines De-Mail-Dienstes bestehen besondere Anforderungen bezüglich des Domain-Namens.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/domain-name

© "Domain-Name" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN