JuraForum.de > Lexikon > D > Domain-Name
Adressenbezeichnung im Internet.
Der Domain-Name setzt sich aus einer obersten Domain, Top-Level, genannt, und weiteren Domainebenen zusammen. Die Hauptadresse enthält meist nur eine weitere Domainebene.
wkdis
Top-Level-Domain-Namen werden in zwei Gruppen unterschieden:
Domain-Namen sind als geschäftliche Bezeichnungen durch das Markengesetz geschützt.
Nach einem Urteil des BGH vom 19.02.2004 - I ZR 82/01 hat der Namensinhaber, der die Löschung eines Domain-Namens wegen Verletzung seiner Rechte veranlasst hat, keinen Anspruch auf Sperrung der Domain für jede zukünftige Eintragung eines Dritten.
Nach dem Urteil BVerfG 24.11.2004 - 1 BvR 1306/02 kann dem Inhaber einer Internet-Domain an der die Second-Level-Domain bildenden Zeichenfolge eine marken- oder kennzeichenrechtlich begründete Rechtsstellung zukommen, die nach der Rechtsprechung des BVerfG grundsätzlich vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG erfasst sein kann.
Bei der Nutzung eines De-Mail-Dienstes bestehen besondere Anforderungen bezüglich des Domain-Namens.
§§ 5, 15 MarkenG
© "Domain-Name" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.