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Adressenbezeichnung im Internet.
Der Domain-Name setzt sich aus einer obersten Domain, Top-Level, genannt, und weiteren Domainebenen zusammen. Die Hauptadresse enthält meist nur eine weitere Domainebene.
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Top-Level-Domain-Namen (TLD) werden in zwei Gruppen unterschieden:
Die die Top-Level-Domains verwaltende Organisation ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) hat die Auswahl der TDLs nunmehr liberalisiert. Ab ca. dem 01.01.2013 kann eine TDL gewählt werden, die aus 3 bis 67 Zeichen besteht. Neu ist zudem, dass nunmehr auch Unternehmensnamen oder Städtenamen etc. als TDL anerkannt werden. Auch werden chinesische, kyrillische und arabische Schriftzeichen akzeptiert.
Domain-Namen sind als geschäftliche Bezeichnungen durch das Markengesetz geschützt.
Nach einem Urteil des BGH vom 19.02.2004 - I ZR 82/01 hat der Namensinhaber, der die Löschung eines Domain-Namens wegen Verletzung seiner Rechte veranlasst hat, keinen Anspruch auf Sperrung der Domain für jede zukünftige Eintragung eines Dritten.
Nach dem Urteil BVerfG 24.11.2004 - 1 BvR 1306/02 kann dem Inhaber einer Internet-Domain an der die Second-Level-Domain bildenden Zeichenfolge eine marken- oder kennzeichenrechtlich begründete Rechtsstellung zukommen, die nach der Rechtsprechung des BVerfG grundsätzlich vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG erfasst sein kann.
Bei der Nutzung eines De-Mail-Dienstes bestehen besondere Anforderungen bezüglich des Domain-Namens.
§ 12 BGB
§§ 5, 15 MarkenG
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