JuraForum.de > Lexikon > D > Disagio
Entgelt für eine Finanzdienstleistung. Kennzeichnend für das Disagio ist, dass es bei der Auszahlung von vornherein von der Gesamtsumme abgezogen wird. Der Schuldner ist verpflichtet, die Gesamtsumme zurückzuzahlen. Üblich ist das Disagio bei der Auszahlung eines Darlehen und von Wertpapieren.
Gesetzlich nicht geregelt.
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