JuraForum.de > Lexikon > D > Dienstvertrag - Schadensersatzpflicht
Wird die außerordentliche Kündigung eines Dienstvertrages durch vertragswidriges Verhalten eines Vertragspartners veranlasst, so hat dieser dem anderen den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen. Der Anspruch umfasst auf Arbeitgeberseite z.B. die Kosten für eine Ersatzkraft, auf Arbeitnehmerseite z.B. die entgangene Vergütung nebst Sonderleistungen.
§ 628 BGB
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