JuraForum.de > Lexikon > D > Dienstbarkeit
Beschränkt dingliches Recht eines Berechtigten, durch das das Recht des Eigentümers an einer Sache eingeschränkt wird.
Die Dienstbarkeiten werden wie folgt unterschieden:
Ein Wegerecht kann sowohl im Rahmen einer Grunddienstbarkeit als auch als beschränkt persönliche Dienstbarkeit bestellt werden (BGH 30.10.2009 - V ZR 42/09).
§ 1018 BGB
§ 1090 BGB
§ 1030 BGB
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