( dauerhaft?)  

JuraForum.deLexikonDDienstbarkeit 

Dienstbarkeit

Lexikon


Erklärung

Beschränkt dingliches Recht eines Berechtigten, durch das das Recht des Eigentümers an einer Sache eingeschränkt wird.

Die Dienstbarkeiten werden wie folgt unterschieden:

Ein Wegerecht kann sowohl im Rahmen einer Grunddienstbarkeit als auch als beschränkt persönliche Dienstbarkeit bestellt werden (BGH 30.10.2009 - V ZR 42/09).

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/dienstbarkeit

© "Dienstbarkeit" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN