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Die Entwicklung der Lebenswissenschaft stellt die Gesellschaft und den Gesetzgeber vor immer neue ethische Herausforderungen und Fragen. Zur Unterstützung der Bürger eines Landes sowie der Politker bei der Beantwortung der Fragen besteht in einigen Ländern bereits ein sogenannter Ethikrat.
Im Jahr 2001 wurde auch in Deutschland von der damaligen Bundesregierung der Nationale Ethikrat eingerichtet. Dabei handelte es sich um ein unabhängiges Sachverständigen-Gremium aus Juristen und Politiker, Theologen und Mediziner, Forschern, Sozialwissenschaftlern und Philosophen. Die Mitglieder wurden direkt vom Bundeskanzler für jeweils vier Jahre berufen.
Aufgabe des Nationales Ethikrates waren u.a.:
Eine rechtliche Grundlage für die Einrichtung bzw. die Tätigkeit des Nationalen Ethikrates bestand nicht.
Der Nationale Ethikrat wurde am 01.08.2007 in den Deutschen Ethikrat umgeformt. Die Amtszeit des bis dahin bestehenden Nationalen Ethikrates endete am 30. Juli 2007.
Erstmals wurde die Einrichtung des Ethikrates auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Einrichtung des Deutschen Ethikrats (EthRG). Das Gesetz definiert Aufgaben und Stellung des Deutschen Ethikrats entsprechend dem mit der Einrichtung verfolgten Zweck. Auf Grund der in § 3 EthRG gesetzlich garantierten Unabhängigkeit des Gremiums ist keine bestimmte Arbeitsweise vorgeschrieben.
Aufgaben des Deutschen Ethikrats sind im Wesentlichen:
Die 26 Mitglider des Ethikrates werden durch den Präsidenten des Bundestages je zur Hälfte auf Vorschlag des Bundestages und der Bundesregierung für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt. Eine Wiederberufung ist einmal möglich. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, die Mitglieder erhalten den Ersatz der Reisekosten sowie eine Aufwandsentschädigung, die von dem Präsidenten des Deutschen Bundestages festgesetzt wird.
EthRG
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