JuraForum.de > Lexikon > D > Deutsche Telekom AG
Ehemals ein Unternehmen der Deutschen Bundespost, das durch das Postumwandlungsgesetz sowie das Postneuordnungsgesetz in die Deutsche Telekom AG umgewandelt wurde. Das Angebot der Deutschen Telekom AG erstreckt sich im Wesentlichen auf die Telekommunikations- und Informationstechnologie.
Zeitgleich ist der Telekommunikationsmarkt auch für private Anbieter geöffnet worden (die Deutsche Bundespost hatte eine staatliche Monopolstellung), sodass sich die Deutsche Telekom im privaten Wettbewerb behaupten muss.
Die Regulierung der Telekommunikation ist Aufgabe des Bundes, sie wird von der Bundesnetzagentur wahrgenommen.
Im Zuge der Umwandlung der Deutschen Post wurde die Telekom AG zur Übernahme der Beamten verpflichtet (Beamte - Postnachfolgeunternehmen).
TKG
PostUmwG
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