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Eine Demonstration ist eine öffentliche Versammlung (Versammlungsfreiheit) als Aufzug oder Kundgebung mit dem Ziel,
Die Zulässigkeit einer Demonstration / Gegendemonstration unterliegt den verfassungsmäßigen Anforderungen der Demonstrationsfreiheit.
Art. 8 GG
VersammlG
BayVersG
SächsVersG
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