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JuraForum.deLexikonDDemonstration 

Demonstration

Lexikon


Erklärung

Eine Demonstration ist eine öffentliche Versammlung (Versammlungsfreiheit) als Aufzug oder Kundgebung mit dem Ziel,

  • die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu einer bestimmten Thematik zu wecken,
  • über ein bestimmtes Thema zu informieren bzw. seine Meinung kundzutunoder
  • eine bestimmte Handlung zu verhindern.

Die Zulässigkeit einer Demonstration / Gegendemonstration unterliegt den verfassungsmäßigen Anforderungen der Demonstrationsfreiheit.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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