( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deLexikonDDelkrederehaftung 

Delkrederehaftung

Lexikon


Erklärung

Besondere Schuldsicherungsform im Handelsrecht.

Dabei haften der Handelsvertreter und der Kommissionär gegenüber dem Unternehmer/Kommittenten für die Verbindlichkeiten ihrer Kunden.

Das Delkredere des Handelsvertreters erfordert Schriftform, das Delkredere des Kommissionärs ist auch mündlich wirksam. Die Verpflichtung kann nur für ein bestimmtes Geschäft oder für alle Geschäfte eines bestimmten Dritten übernommen werden und begründet einen Anspruch auf die Delkredereprovision.

Anzeigen

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/delkrederehaftung

© "Delkrederehaftung" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN