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JuraForum.deLexikonCCorporate Governance Kodex 

Corporate Governance Kodex

Lexikon


Erklärung

Als Corporate Governance Kodex wird eine Sammlung von bestimmten gesetzlichen Vorgaben und Verhaltensempfehlungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat börsennotierter Aktiengesellschaften bezeichnet. Der Kodex wird in der Regel einmal jährlich vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Entwicklungen überprüft und bei Bedarf angepasst, die letzte Aktualisierung wurde im Juni 2012 vorgenommen.

Mithilfe eines deutschen Corporate Governance Kodexes sollen u.a. die in Deutschland geltenden Regelungen der Unternehmensführung sowie der Unternehmensüberwachung insbesondere für ausländische Anleger transparent gemacht werden.

Rechtsgrundlage der Offenlegungspflicht ist § 161 AktG: Danach haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaften jährlich zu erklären, ob sie die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex anwenden bzw. welchen Teil der Empfehlungen sie anwenden oder nicht anwenden.

Die Anwendung des Kodexes soll durch die Akzeptanz des entsprechenden Unternehmens auf dem Kapitalmarkt honoriert werden. Jede Aktiengesellschaft soll u.a. auf ihrer Website erklären, ob sie sich dem Kodex unterwirft. Eine Nichterklärung wird dabei als Ablehnung gewürdigt.

Der Inhalt des Corporate Governance-Kodexes ist nicht gesetzlich niedergelegt, sondern wird als "Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" veröffentlicht und ist im Internet unter http://www.corporate-governance-code.de einsehbar.

Inhalte sind

  • das in Deutschland geltende Recht,
  • Empfehlungen internationaler und nationaler Verhaltensstandards und
  • Empfehlungen für eine gute und vertrauensvolle Unternehmensführung.

Die Erklärungen eines Unternehmens zum Corporate Governance-Kodex sind gemäß § 8b Abs. 2 Nr. 5 HGB auch im Unternehmensregister zu veröffentlichen.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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