JuraForum.de > Lexikon > C > Compliance
Teil der Corporate Identity.
Als Compliance wird die Selbstverpflichtung eines Unternehmens bzw. dessen Führungskräfte bezeichnet, sich an die vom Gesetzgeber, den Anteilseignern oder dem Aufsichtsgremium aufgestellten Regeln zu halten, die vielfach ethische Aspekte der Unternehmensphilosophie enthalten.
Ziel ist die Vermeidung sowohl eines negativen Images als auch der Ausschluss von Haftungsfällen bzw. Schadensersatzklagen.
Als Orientierungshilfe zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Einladungen von Sponsoren bei Sport- oder Kulturveranstaltungen dient der vom Bundesinnenministerium herausgegebene Leitfaden "Hospitality und Strafrecht - ein Leitfaden" (http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Politik_Gesellschaft/Sport/DatenundFakten/Hospitality_Strafrecht.html).
Insbesondere Großunternehmen stellen dabei eigene, unternehmensspezifische Verhaltenskodizes auf. Daneben beschäftigen sie einen eigenen Compliance-Manager/Compliance-Officer bzw. eine Compliance-Management-Abteilung. Diese übernehmen dann einen eigenen Verantwortungsbereich.
Aufgabe von Compliance-Managern ist die Kontrolle bzw. Gewährleistung der Einhaltung aller durch die Rechtsordnung sowie die Unternehmensleitung bestehenden Vorgaben. Dabei kommt ihnen insbesondere bei der Bewältigung des Whistleblowings eine Schlüsselfunktion zu.
Die Aufgaben bzw. Anforderungsprofile von Compliance-Managern sind nicht gesetzlich geregelt. Eine Ausnahme besteht für Wertpapierdienstleistungsunternehmen: Gemäß § 34d WpHG darf Wertpapierdienstleistungsunternehmen einen Mitarbeiter nur dann mit der Verantwortlichkeit für die Compliance-Funktion im Sinne des § 33 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 WpHG und für die Berichte an die Geschäftsleitung nach § 33 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 WpHG betrauen (Compliance-Beauftragter), wenn dieser sachkundig ist und über die für die Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit verfügt. Wann die Anforderungen an die Sachkunde erfüllt sind, ergibt sich aus § 3 WpHGMaAnzV, in dem die erforderlichen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse im Einzelnen aufgeführt sind.
§ 34d WpHG
§ 3 WpHGMaAnzV
© "Compliance" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum