Als Compliance wird die Selbstverpflichtung eines Unternehmens bzw. dessen Führungskräfte bezeichnet, sich an die vom Gesetzgeber, den Anteilseignern oder dem Aufsichtsgremium aufgestellten Regeln zu halten, die vielfach ethische Aspekte der Unternehmensphilosophie enthalten.
Ziel ist die Vermeidung sowohl eines negativen Images als auch der Ausschluss von Haftungsfällen bzw. Schadensersatzklagen.
Insbesondere Großunternehmen stellen dabei eigene, unternehmensspezifische Verhaltenskodizes auf. Daneben beschäftigen sie einen eigenen Compliance-Manager bzw. eine Compliance-Management-Abteilung. Diese übernehmen dann nicht selten einen eigenen Verantwortungsbereich.
Aufgabe von Compliance-Managern ist die Kontrolle bzw. Gewährleistung der Einhaltung aller durch die Rechtsordnung sowie die Unternehmensleitung bestehenden Vorgaben. Dabei kommt ihnen insbesondere bei der Bewältigung des Whistleblowings eine Schlüsselfunktion zu.
Bürkle: Compliance in Versicherungsunternehmen; 1. Auflage 2009
Dann/Mengel: Tanz auf dem Pulverfass - oder: Wie gefährlich leben Compliance-Beauftragte?; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2010, 3265
Dölling: Handbuch der Korruptionsprävention; 1. Auflage 2007
Göpfert/Merten/Siegrist: Mitarbeiter als "Wissensträger"; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2008, 1703
Hauschka: Compliance, Compliance-Manager, Compliance-Programme: Eine geeignete Reaktion auf gestiegene Haftungsrisiken für Unternehmen und Management?; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2004, 257
Hauschka: Corporate Compliance. Handbuch der Haftungsvermeidung im Unternehmen; 1. Auflage 2007
Hauschka: Die Voraussetzungen für ein effektives Compliance System i.S. von § 317 Abs. 4 HGB; Der Betrieb - DB 2006, 1143