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Die CCBE-Regeln (Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (RAEUBR)) sind die Standesregeln der grenzüberschreitend in der Europäischen Union tätigen Rechtsanwälte.
Sie wurden aufgestellt von dem Rat der Anwaltschaften der Europäischen Union (CCBE).
Die Regeln sind von einem in der Europäischen Union ansässigen Rechtsanwalt bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit innerhalb der Europäischen Union zu beachten.
Sie gehen den nationalen Standesregeln sowohl des Staates des Kanzleisitzes als auch des Staates der Tätigkeit vor, sie sind nachrangig gegenüber dem europäischen Gemeinschaftsrecht oder dem deutschen Verfassungs-, Gesetzes-, oder Verordnungsrecht.
RAEUBR
§ 29 BORA
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