JuraForum.de > Lexikon > B > Bußgeldkatalog
Rechtsverordnung zur Bestimmung der Höhe der Geldbuße einer Verkehrsordnungswidrigkeit.
Gemäß § 26a StVG werden in der Bußgeldkatalog-Verordnung folgende Sachverhalte festgesetzt:
Die in den Anlagen des Bußgeldkataloges wiedergegebenen Regelsätze sind Zumessungsrichtlinien für durchschnittliche Tatumstände. In Ausnahmefällen kann von den Sätzen sowohl nach unten als auch nach oben abgewichen werden.
BKatV
§ 26a StVG
© "Bußgeldkatalog" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum