Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonBBundesstiftung Baukultur 

Bundesstiftung Baukultur

Lexikon


Erklärung

Baukultur beinhaltet sowohl die Wahrung des kulturellen Bauerbes als auch einen Gestaltungsanspruch an die gebaute Umwelt und Bereitschaft zur Modernisierung und Veränderung. Baukultur bezieht sich auf Architektur, Ingenieurbau, Stadt- und Regionalplanung, Belange des Denkmalschutzes, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur sowie Kunst am Bau.

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005 haben sich Parteien auf die Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur geeinigt, die u.a. folgende Aufgaben erfüllen soll:

  • Aufzeigen der Möglichkeiten eines qualitätsorientierten Planens und Bauens
  • Schaffung eines Bewußtseins in der Bevölkerung für Baukultur
  • Darstellen der hohen Leistungsfähigkeit der Architekten und Ingenieure aus Deutschland
  • Einbringung der Baukultur in die Bundespolitik:
    • gesetzliche Regelungen auf die Förderung der Bauqualität auzusrichten
    • die Baukultur bei den Bundesinvestitionen und bei den Verkehrswegen gleichwertig mit anderen Zielen zu machen
    • in den Förderprogrammen die Baukultur als ein bedeutsames Ziel einzugeben und projektgebundene Planungs- und Finazierungsoptionen zuzugestehen
    • Beteiligte zusammenzuführen, Engagement zu bündeln, Bewusstsein zu schaffen und zu kommunizieren

Die Bundesstiftung Baukultur wurde mit dem Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur" in der Form einer Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Sitz der Stiftung ist Potsdam.

Als Anschubfinanzierung stellt der Bund in den Jahren 2006 bis 2010 rund sieben Millionen Euro für den Aufbau und die Arbeit der Stiftung zur Verfügung. Langfristig soll deren Finanzbedarf von privaten Dritten wesentlich mitgetragen werden. Das Stiftungskapital beträgt gemäß § 4 BuStBaukultErrG 250.000,00 EUR.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben soll die Stiftung durchschnittlich alle zwei Jahre einen Konvent der Baukultur ausrichten. Ziel des Baukonvents ist zum einen die Informationsgewinnung, sodass alle Ebenen und Bereich des öffentlichen und privaten Planens und Bauens in die Arbeit der Stiftung einbezogen werden. Zum anderen soll der Konvent als ein Mittel der Öffentlichkeitsarbeit für die Baukultur eine breite Öffentlichkeit erreichen.

Die Mitglieder des Konvents sollen Erfahrungen aus allen wesentlichen Bereichen der Baukultur einbringen. Gemäß § 3 BuStBaukultErrG setzen sich die Mitglieder wie folgt zusammen:

  • Träger und Stifter bundesweit bedeutsamer Preise auf dem Gebiet der Baukultur
  • unabhängige Fachpersonen mit Erfahrung im privaten und öffentlichen Planen und Bauen in Deutschland
  • Personen mit ideellem oder finanziellem Engagement

Organe der Stiftung sind der Vorstand, der Stiftungsrat und der Beirat. Der Stiftungsrat besteht aus den in § 7 BuStBaukultErrG genannten Personen. Vorsitzender des Stiftungsrates ist der Vertreter des Bundesbauministeriums.

Der Beirat besteht aus 20 Mitgliedern, die von dem Stiftungsrat ernannt werden, nachdem erstmalig ein Konvent der Baukultur durchgeführt wurde.

Die Stiftung Baukultur untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Lexikon lizenziert von:

© "Bundesstiftung Baukultur" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte