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Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern . Sie ist ein selbstständiges Verfassungsorgan, ihr obliegt die oberste Leitung und Führung der Innen- und Außenpolitik des Bundes. Dazu gehört das Gesetzesinitiativrecht aus Art. 76 Abs. 1 GG und das Recht zum Erlass von Rechtsverordnung aus Art. 80 Abs. 1 GG.
Art. 62 ff GG
GO Breg
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