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Bundesregierung

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Erklärung

Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern . Sie ist ein selbstständiges Verfassungsorgan, ihr obliegt die oberste Leitung und Führung der Innen- und Außenpolitik des Bundes. Dazu gehört das Gesetzesinitiativrecht aus Art. 76 Abs. 1 GG und das Recht zum Erlass von Rechtsverordnung aus Art. 80 Abs. 1 GG.

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