Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonBBundespräsident 

Bundespräsident

Lexikon


Erklärung

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er wird nicht vom Volk, sondern von der Bundesversammlung gewählt, die aus Mitgliedern des Bundestages und Vertretern der Bundesländer besteht und nur zu diesem Zweck zusammentritt. Er wird für fünf Jahre gewählt, die Wiederwahl ist nur einmal zulässig.

Wichtigste Kompetenzen: Ernennung und Entlassung von Bundesministern, Ausfertigung und Verkündung von Bundesgesetzen, die völkerrechtliche Vertretung des Bundes, die Auflösung des Bundestages und das Begnadigungsrecht.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:

© "Bundespräsident" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte