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Bundespolizei

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Erklärung

Bundespolizei ist die Polizei des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Rechtsgrundlage sind das Bundespolizeigesetz sowie die Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden.

Der Bundespolizei obliegen u.a. folgende Aufgaben:

Bundespolizeibehörden sind gemäß § 57 BPolG das Bundespolizeipräsidium (Potsdam), die Bundespolizeidirektionen (Berlin, Pirna, München, Stuttgart, Flughafen Frankfurt/Main, Koblenz, Sankt Augustin, Bad Bramstedt und Hannover) und die Bundespolizeiakademie (Lübeck).

Nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten der Bundespolizeibehörden (BPolZV) sind die Bundespolizeidirektionen als Unterbehörden zur Wahrnehmung der der Bundespolizei obliegenden Aufgaben sachlich zuständig. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich vorliegend aus § 2 Abs. 1 Nr. 2 BPolZV.

Dabei handelt es sich bei den Bundespolizeidirektionen um unselbstständige Untergliederungen der Bundespolizeidirektionen. Sie sind keine Behörden im verwaltungsorganisatorischen Sinne, sondern Arbeitseinheiten wie Ämter und Dienststellen (BGH 30.03.2010 - V ZB 79/10).

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