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JuraForum.deLexikonBBundesoberbehörde 

Bundesoberbehörde

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Erklärung

Behörde der unmittelbaren Bundesverwaltung, die einer obersten Bundesbehörde (einem Bundesministerium) untersteht, aber keinen eigenen Verwaltungsunterbau hat.

Sachlich sind Bundesoberbehörden dem Geschäftsbereich eines Bundesministeriums zugeordnet. Örtlich ist die jeweilige Bundesoberbehörde für das gesamte Bundesgebiet zuständig.

Bundesoberbehörden besitzen zwar keine weitere zusätzliche Verwaltungsuntergliederung, aber sie können unselbstständige Außenstellen einrichten.

  • Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Eisenbahnen
  • Das Bundeskriminalamt
  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz
  • Das Robert-Koch-Institut (ehemals Bundesgesundheitsamt)
  • Die Bundesbaudirektion
  • Das Statistische Bundesamt
  • Das Umweltbundesamt
  • Das Bundeskartellamt
  • Das Bundesamt für Verbraucherschutz
  • Das Bundesinstitut für Risikobewertung
  • Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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