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Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ist Nachfolgerin der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation.
Die Bundesnetzagentur ist eine Bundesoberbehörde mit dem Sitz in Bonn. Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium für Wirtschaft.
Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, die Einhaltung der der Elektrizität, dem Gas, der Telekommunikation, der Post und den Eisenbahnen zugrunde liegenden Vorschriften sicherzustellen. Insofern ist sie als Regulierungsbehörde tätig. Zudem soll sie durch Liberalisierung und Deregulierung der entsprechenden Märkte für eine Weiterentwicklung sorgen.
Die Aufgaben der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde im Rahmen der staatlichen Aufsicht über die Energieversorgungsunternehmen sind in den §§ 29 - 35 EnWG festgelegt: Es handelt sich dabei um folgende Aufgaben:
Gemäß § 37 GasNZV berichtet die Bundesnetzagentur der Bundesregierung jährlich u.a. über die Entwicklung der Biogaseinspeisung (Biogasanlage).
Mit der VO 713/2009 wurde die "Europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER)" errichtet. Sie ist eine der EU-Institutionen.
Gemäß § 57 EnWG arbeitet die Bundesnetzagentur u.a. zum Zweck der Anwendung energierechtlicher Vorschriften mit den Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten, der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden und der Europäischen Kommission zusammen.
§§ 116 ff. TKG
§ 14 BEMFV
§ 43 TKG
EnWGKostV
VO 713/2009
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