JuraForum.de > Lexikon > B > Bundesminister
Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsident ernannt und entlassen. Sie leiten ihren Geschäftsbereich selbstständig. Diese Eigenverantwortlichkeit findet ihre Grenzen in den vom Bundeskanzler vorgegebenen Richtlinien. Rechtliche Sanktionen stehen dem Parlament gegenüber einem Minister nicht zu.
Bundesminister müssen nicht Mitglieder des Bundestages sein, in der Regel ist dies jedoch der Fall.
Die Anzahl der Bundesministerien und deren Zuständigkeit werden durch Organisationserlass des Bundeskanzler festgelegt.
Das Alterssicherungssystem der Bundesminister wurde im Zuge der allgemeinen Entwicklung im Oktober 2008 durch Änderung des Bundesministergesetzes u.a. wie folgt geändert:
Art. 64 ff. GG
§§ 9 ff. GO Breg
BMinG
© "Bundesminister" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum