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Bundeskartellamt

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Erklärung

Bundesoberbehörde.

Das Bundeskartellamt gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.

Das Bundeskartellamt ist mit Wirkung vom 01.10.1999 von Berlin nach Bonn gezogen.

Hauptaufgaben des Bundeskartellamtes sind u.a.:

Das Bundeskartellamt besteht aus folgenden Abteilungen:

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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